Im Zusammenhang mit der Monsanto-Übernahme durch die Bayer AG sind mir bestimmte Formulierungen in der deutschsprachigen Presse aufgefallen: „Glyphosat steht unter Krebsverdacht“ oder „Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen“ o.ä. heißt es da.
So meldet etwa die Tagesschau:
„Zudem steht Monsanto in Europa seit Jahren wegen seiner gentechnisch veränderten Produkte in der Kritik. Außerdem vertreibt das Unternehmen den Unkrautvernichter Glyphosat, der im Verdacht steht, krebserregend zu sein.“
Stimmt das eigentlich? Was steckt hinter dieser Formulierung und ist sie überhaupt gerechtfertigt?
Wir erinnern uns: Im März vergangenen Jahres hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), den Herbizid Wirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ (Gruppe 2A) klassifiziert. Was bedeutet diese Klassifizierung? Die IARC schreibt in der Pressemitteilung:
„Group 2A means that the agent is probably carcinogenic to humans. This category is used when there is limited evidence of carcinogenicity in humans and sufficient evidence of carcinogenicity in experimental animals. Limited evidence means that a positive association has been observed between exposure to the agent and cancer but that other explanations for the observations (called chance, bias, or confounding) could not be ruled out. This category is also used when there is limited evidence of carcinogenicity in humans and strong data on how the agent causes cancer.“
Hier wird deutlich, dass das IARC-Etikett „wahrscheinlich krebserregend“ nichts mit der umgangssprachlichen Formulierung „Substanz xy ist wahrscheinlich krebserregend“ zu tun hat. Es ist eine rein technische Festlegung, die den Grad der Evidenz beschreibt, den die Forscher in ihrem Studienmaterial vorfinden.
Deutlich wird dies, wenn man sich ansieht, auf welche weiteren Akteure der IARC-Titel „wahrscheinlich krebserregend“ zutrifft: rotes Fleisch, Schichtarbeit, heiße Getränke (heißer als 65 °C), Tätigkeit als Friseur, Emissionen von Holzöfen. Würden wir sagen „der Friseurberuf steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen“?
Der Wandel der Formulierungen vollzog sich unmerklich und allmählich. Ende Juni 2016 schrieb die Zeit zur Verlängerung der Glyphosat-Zulassung:
„Glyphosat ist hoch umstritten, das Mittel steht im Verdacht, das Krebsrisiko zu erhöhen. Es ist der weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichter. Im März 2015 war der Streit über die Gefahren von Glyphosat neu entbrannt, als die Weltgesundheitsorganisation den Stoff als „wahrscheinlich krebserregend“ klassifizierte.“
Diese Betrachtung ist noch relativ differenziert. Allein, dass die IARC mit der WHO gleichgesetzt wird, ist einfach falsch. Es geht noch weiter:
„Das deutsche Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und mittlerweile auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit stuften es hingegen als „nicht krebserregend“ ein. Im Mai 2016 kam ein Fachgremium, an dem die WHO ebenfalls beteiligt ist, zu dem Ergebnis: „Glyphosat ist nicht krebserregend.““
So ergibt sich ein einigermaßen vollständiges Bild der Sachlage. Andere Medien gaben sich nicht so viel Mühe. Die Süddeutsche Zeitung meldet Mitte September 2015, als sich abzeichnete, dass die Erneuerung der Zulassung erstmals verschoben wird:
„Die Europäische Kommission will die Zulassung für das Pestizid Glyphosat, das unter Krebsverdacht steht, nach SZ-Informationen noch einmal um ein halbes Jahr verlängern – bis Sommer 2016.“
Weiter unten in dem Artikel heißt es:
„Die Krebswarnung der WHO hat den Fahrplan für die Neuzulassung von Glyphosat durcheinandergebracht.“
Erstens hat hier nicht die WHO, sondern nur eine Unterorganisation der WHO agiert, und zweitens hat die IARC keine Warnung ausgesprochen. Warnungen der WHO sehen anders aus, zum Beispiel so:
Leider haben Journalisten die Angewohnheit, Formulierungen voneinander zu übernehmen – um nicht zu sagen: Sie schreiben voneinander ab. Spätestens wenn eine Sprachregelung es eine Ticker-Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) geschafft hat, kann sie als etabliert gelten. Als die EU-Kommission Ende Juni die Genehmigung für Glyphosat um 18 Monate verlängert hatte, war es so weit: Kaum einer machte sich noch die Mühe wie die Zeit-Journalistin auszuformulieren, welchen Hintergrund die Uneinigkeit bei der Glyphosat-Bewertung hatte. Die meisten schrieben „steht im Verdacht, krebserregend zu sein“ o.ä., so wie die dpa das damals anbot, und waren fertig.
Bis heute ist die IARC die einzige Organisation, die Glyphosat in Zusammenhang mit Krebs bringt. Alle anderen für die Risikobewertung von Chemikalien zuständigen Institutionen und Behörden bestätigen, dass beim korrekten Umgang mit Glyphosat, nicht davon auszugehen ist, dass die Substanz Krebs erzeugt. Zuletzt die EPA, die Umweltschutzbehörde der USA.
Die Unterschiede bei der Bewertung haben einen Grund: Während die IARC aufgrund einer Mäuse-Studie, bei denen den Tieren Glyphosat hochdosiert verabreicht worden ist, einen Zusammenhang zur Krebsentstehung feststellt, ist diese Studie z.B. für das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) nicht ausschlaggebend, weil in der Praxis diese hohen Dosierungen nicht vorkommen. Die IARC stellt grundsätzlich fest, ob ein Akteur das Potenzial besitzt, Krebs zu erzeugen – unter welchen Bedingungen auch immer. Das BfR muss abschätzen, ob in unserem Alltag ein Risiko von dieser Substanz ausgeht. Es geht hier um den Unterschied von Gefahr (“hazard”) und Risiko (“risk”).
Für diese ganzen Hintergrundinformationen ist einer kurzen Meldung für die Nachrichtenspalten natürlich kein Platz. Trotzdem wäre mehr Sorgfalt wünschenswert, denn die Diskussion über Glyphosat wird uns auch im kommenden Wahljahr begleiten und die Fakten, um die es eigentlich geht, fallen bei derartiger Schlampigkeit unter den Tisch.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich im August auf einer Wahlkampfveranstaltung vor Landwirten für eine Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung ausgesprochen. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen reagierten – welch‘ Überraschung – mit Empörung. Die FAZ berichtet auf Basis einer dpa-Meldung darüber:
„Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Studien haben aber auch ergeben, dass es bei ordnungsgemäßem Gebrauch ungefährlich für Menschen ist.“
Das gibt, wie oben dargestellt, den Sachverhalt nur unzureichend wieder, und weiter:
„Als Wissenschaftlerin müsse die Kanzlerin wissen, dass die Risiken nicht abschließend geklärt seien, sagte Hofreiter, der selbst Biologe ist. Die Krebswarnung von Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO stünden weiter im Raum.“
Das ist sie wieder die „Krebswarnung“, die es gar nicht gab. Einmal in die Welt gesetzt, wird damit jetzt Politik gemacht.
Würden Sie sagen: „Der Holzofen in meinem Wohnzimmer und das gute Rindersteak auf meinem Teller, stehen unter Verdacht, Krebs zu erzeugen.“? Nein? Dann müssen wir die Krebswarnungen der WHO vor Holzöfen, Steaks, Schichtarbeit und dem Friseurberuf wohl überhört haben …
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